Wenn Sie oder ihr Kind Probleme mit dem Sprechen, dem Schlucken oder der Stimme haben, wenden Sie sich an den Arzt ihres Vertrauens. Dieser wird nach einer Untersuchung (eventuell auch überweisung an einen Facharzt) entscheiden, ob eine logopädische Behandlung erforderlich ist. Daraufhin bekommen Sie vom Arzt eine Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Lassen Sie sich die Verordnung bitte erst vom Arzt ausstellen, wenn Sie bereits einen Termin in einer logopädischen Praxis vereinbart haben. Denn die Verordnung darf bei Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein. Zum Seitenanfang
Mit der Heilmittelverordnung rechnen Logopäden nach Durchführung der Behandlung direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Für erwachsene Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist eine Zuzahlung von 10,-€ je Verordnungsblatt plus 10% der Behandlungskosten erforderlich, wenn sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Privatversicherte zahlen die Behandlungskosten selbst und lassen sich den Betrag von ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfe erstatten. Zum Seitenanfang
Eine einzelne Therapiesitzung dauert je nach Verordnung des Arztes 30, 45 oder 60 Minuten. In der Regel wird die Behandlung ein bis zweimal pro Woche durchgeführt. Die Gesamtdauer einer logopädischen Therapie ist abhängig vom zu behandelnden Störungsbild. Im günstigsten Fall können es mal nur sechs bis zehn Termine sein. Ebenso gibt es Patienten, deren Behandlung (mit Therapiepausen) mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Zum Seitenanfang
Für Patienten, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht selbst in die Praxis kommen können, kann ein Arzt die logopädische Therapie als Hausbesuch verordnen. Selbstverständlich übernehme ich, soweit meine Kapazitäten es zulassen, auch Hausbesuche. Zum Seitenanfang
Wenn Sie unsicher sind, ob ihr Kind altersgemäß spricht, bin ich gerne zu einer kurzen telefonischen Beratung bereit. Ausführliche Informationen über die normale Sprachentwicklung im Alter von 0 bis 6 Jahren finden Sie auf folgender Internetseite des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V.: https://www.dbl-ev.de/logopaedie/normale-entwicklung/sprach-und-sprechentwicklung/ . Zum Seitenanfang
Diese Frage kann nur in Abhängigkeit von der Art der bestehenden Sprachstörung beantwortet werden. Geht es zum Beispiel darum, dass ein Kind mit zwei Jahren noch gar nicht oder erst sehr wenige Einzelworte spricht, kann auch schon in diesem Alter mit der logopädischen Behandlung begonnen werden. In diesem Alter werden die Eltern noch sehr intensiv in die Therapie einbezogen mit dem Ziel, Kommunikation grundsätzlich anzuregen. Wenn aber Eltern ein vierjähriges Kind anmelden, weil es (als einzige Störung ) nur das SCH noch nicht korrekt bildet, rate ich eher zum Abwarten. Erst wenn das Kind das SCH mit fünf Jahren noch nicht korrekt bildet, würde ich mit der Therapie beginnen. Sind Sie im Falle ihres Kindes unsicher, rufen Sie mich gerne an. Zum Seitenanfang
Wenn ihr Kind wesentlich undeutlicher als andere gleichaltrige Kinder spricht, sollten Sie zunächst überprüfen lassen, ob Ihr Kind gut hört. Denn gutes Hören ist gerade in der Phase der Sprachentwicklung eine wesentliche Voraussetzung für deutliches Sprechen. Wenn außerdem der Mundbereich ihres Kindes schlaff wirkt und das Kind vorwiegend durch den Mund atmet, sollte der Hals-Nasen-Ohren-Arzt schauen, ob die Atemwege frei sind. Zum Seitenanfang
Zum ersten Termin kommen Sie zusammen mit Ihrem Kind. Zuerst stelle ich einige Fragen zur bisherigen Entwicklung des Kindes, zu den jetzigen Problemen und auch zu den Vorlieben des Kindes. Diese Informationen benötige ich für eine individuelle Therapieplanung. Danach führe ich je nach Alter und der Sprech-/Sprachproblematik eine Befunderhebung durch. In den Folgestunden (meist ein- bis zweimal wöchentlich) beginnt die richtige Therapie. Bei Kindern unter drei Jahren bleiben die Eltern häufig im Therapieraum und werden in die Therapie mit einbezogen. Bei älteren Kindern sitzen die Eltern meist im Wartezimmer oder gehen in der Zwischenzeit einkaufen. Wenn ich mit den Kindern in der Therapie etwas erarbeitet habe, das noch gefestigt werden muss, gibt es auch "Hausaufgaben". Im Therapieverlauf werden insbesondere bei stotternden Kindern oder Kindern mit sehr ausgeprägten Sprachstörungen einzelne Termine zur Elternberatung genutzt. Denn Eltern verbringen mit den Kindern wesentlich mehr Zeit als die Therapeutin und können in vielen Alltagssituationen positiven Einfluss auf die Sprachentwicklung nehmen. Zum Seitenanfang
Wenn eine Heiserkeit unabhängig von einer Erkältung auftritt oder nach Ende der Erkältung über mehrere Wochen bestehen bleibt, sollte ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt den Kehlkopf und die Stimmbänder untersuchen. Es könnte sich um eine funktionelle Stimmstörung handeln. "Funktionell" bedeutet, dass die Ursache in einem falschen Gebrauch der Sprech- und Stimmorgane liegt. Ebenso wichtig ist der Arztbesuch aber auch, um eine organische Ursache für die Heiserkeit auszuschließen bzw. rechtzeitig zu behandeln. "Organisch" bedeutet, dass Veränderungen im Bereich des Kehlkopfes oder der Stimmbänder zur Heiserkeit führen. Zum Seitenanfang
Wenn das Sprachzentrum des Gehirns betroffen (bei den meisten Menschen in der linken Gehirnhälfte) ist, kommt es in der Regel zu Störungen in den Bereichen Sprechen und Verstehen von Sprache sowie dem Lesen und Schreiben (Aphasie). Die Probleme können in den einzelnen Bereichen unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Darüber hinaus können Beeinträchtigungen der Konzentration und des Kurzzeitgedächtnisses die Kommunikation behindern.
Wenn es sich dagegen um einen Schlaganfall in der rechten Gehirnhälfte handelt ist vor allem die Bewegungssteuerung der Sprech- und Stimmorgane betroffen (Dysarthrie). Daraus ergibt sich eine verstärkte Sprechanstrengung mit undeutlicher Aussprache bei normalem Sprachverständnis und Schriftsprachgebrauch.
Bei allen Schlaganfällen kann es durch die Beeinträchtigung der Bewegungssteuerung auch zu Schluckstörungen (Dysphagie) kommen.
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